Urlaub: Wann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist

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AUTOR/IN
Jenny Beyen
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Andreas Böhnisch

Die Urlaubssaison beginnt. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind bald Pfingstferien. Wann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist, sagt Saidi Sulilatu von Finanztip.

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Ab in den Urlaub heißt es für viele Baden-Württemberger und Rheinland-Pfälzer schon Ende Mai. Denn am Pfingstwochenende starten die Ferien. Wer eine große Reise - zum Beispiel mit dem Flugzeug - plant, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Dazu rät Saidi Sulilatu, Chefredakteur vom Geldratgeber "Finanztip", im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderatorin Jenny Beyen. Der Abschluss sollte in der Regel etwa 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung sei allerdings kein Freifahrtschein, um den Urlaub zu stornieren. Leistungen könnten nur geltend gemacht werden, "wenn ich die Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht antreten kann", sagt der Experte. Dazu gehörten unter anderem Krankheit oder Todesfall. "Dafür ist die Reiserücktrittsversicherung da."

Welche Nachweise fordert die Versicherung?

Wer seinen Urlaub stornieren muss und die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen will, dem rät Saidi Sulilatu folgendes zu beachten: "Im Krankheitsfall brauche ich einen medizinischen Nachweis, das heißt: in aller Regel ein Attest. Manche Versicherungen verlangen auch, dass man in Deutschland zu einem bestimmten Arzt geht." Außerdem müssten Belege über die entstandenen Kosten aufgehoben werden. "Das Wichtigste ist, zeitnah mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Die sagen einem, was man alles braucht."

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